Kreative zu arm für die Grundrente – Mitunterzeichnung - Senkung des geforderten Mindesteinkommens
Mitunterzeichnung Appell" Lebensleistung verdient Respekt. " Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12. 624 EUR) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler* innen werden dies absehbar nicht erreichen! Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (! ) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KSK.
In meinem Atelier ein ehemaliges Gewächshaus wachsen kleine und und große Kunstobjekte heran.Mit der Töpferscheibe entstehen hier neben Geschirrkeramik auch witzige Wesen aus Ton.Als gelernte Keramikerin bereitet mir die Arbeit mit Erde,Feuer,Wasser,Luft beim Raku besonders viel Freude.Ich bin mal gespannt,ob ich nicht auch ihnen ein Lächeln entringen kann.Besuchen sie mich doch mal in meinem Shop.