Baden-Württemberg schreibt Preis für Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler aus – Bewerbungsschluss am 31. März 2021
Um den Kleinkunstpreis des Landes können sich Künstlerinnen und Künstler aus Baden-Württemberg noch bis zum 31. 03. 2021 bewerben. Das Kunstministerium schreibt den Wettbewerb in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg aus. Er richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5. 000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2. 000 Euro, welche gemeinsam vom Land und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen werden. Seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit aus dem dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden.