Corona-Programm „Nothilfe“ auch für Solo-Selbständige in Kürze verfügbar
Novemberhilfe Alle Anträge können in den kommenden Wochen gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte) . Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5. 000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.
Kreative zu arm für die Grundrente – Mitunterzeichnung - Senkung des geforderten Mindesteinkommens
Mitunterzeichnung Appell" Lebensleistung verdient Respekt. " Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12. 624 EUR) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler* innen werden dies absehbar nicht erreichen! Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (! ) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KSK.